Neue Ertragswertrichtlinie
Die Ertragswertrichtlinie (Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts – EW-RL) vom 12. November 2015 wurde am 4. Dezember 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Mit dem In-Kraft-Treten der Immobilienwertermittlungsverordnung wurde eine Überarbeitung der bisherigen Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) notwendig. Die neue Ertragswertrichtlinie ersetzt daher die entsprechenden Hinweise und Anlagen zum Ertragswertverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).
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